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Falkensteiner Codex


Nr. 115
Falkensteiner Codex
Der Falkensteiner Codex zählt zu den sogenannten Traditionshandbüchern. Diese existieren seit dem 9. Jahrhundert und vermitteln Aufzeichnungen über Schenkungs- und Tauschakte von Grundbesitz und Zubehör.
1,060 Wörter (ca. 2.7 Seiten) | 16 Quellen | 2009


Inhaltsangabe:

In dieser Arbeit geht es um den Falkensteiner Codex. Es gibt zusammenfassend drei Motive für seine Erstellung:
Zum einen die rechtlich-wirtschaftliche Absicherung des Besitzes der Familie, die Sicherung der Nachfolge (generatio) und der religiös motivierte Memoriagedanke.
Der Codex ist vor dem Hintergrund der Entwicklungen dynastischer Herrschaftshäuser im 12. Jahrhundert zu betrachten. Die karolingische Grafschaftsverfassung, die auf der Vergabe des Amtes des Comes durch den Herrscher und damit auf einer gewissen Mobilität beruhte, veränderte sich zunehmends. Die „neuen“ Adelsherrschaften übten ihre Macht von festen Wohnsitzen aus, Herrschaft beruhte nun auf dem Eigenbesitz der Familie . Im 11. und 12. Jahrhunderts bildeten sich in Bayern eine Reihe bedeutender Hochadelsgeschlechter, die eine nahezu eigenständige Herrschaft begründeten. Das Gebetsdenken der Familie, die Memoria wurde als wichtige Aufgabe angesehen. Wie bei allen Adelsherrschaften dieser Zeit setzt sich die Grundlage der Familie Falkenstein aus Eigengütern (allod), Lehen (beneficia) und Vogteirechten (advocatiae) zusammen, in diesem Fall über die Stifte Weyarn, Herrenchiemsee und Petersberg.
Der Falkensteiner Codex bietet neben seiner inhaltlichen und überlieferungsgeschichtlichen Bedeutung eine wichtige Forschungsgrundlage betreffend des reichen Bilderschmuckes, bestehend aus 25 teilweise mehrfarbigen Federzeichnungen.

Aus der Arbeit:

''Traditionshandbücher wurden vor allem von kirchlichen Organisationen zur Rechts- und Besitzstandssicherung angefertigt. Der Codex befindet sich heute im Bayrischen Hauptstaatsarchiv in München. Es handelt sich um eine Pergamenthandschrift mit Holzeinband mit den Maßen 27.5 mal 18.5 cm. Der Text ist in Lateinisch und Deutsch verfasst. Im Falkensteiner Codex sind Besitzungen der Herren Neuburg von Falkenstein aufgezeichnet, er wurde 1166 als Urbar und Lehensverzeichnis von Geistlichen des Augustinerchorherrenstiftes Herrenchiemsee angelegt. Anders als bei kirchlichen Traditionshandbüchern, die bis zur Säkularisierung der Klöster eine wirtschaftliche Grundlage darstellten, verlor der Falkensteiner Codex nach Aussterben der Familie der Grafen von Neuburg-Falkenstein von Bedeutung. Erst durch das Interesse der Historiker im Humanismus erlangte der Codex wieder an Wert.''

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