Hausarbeit gr. Schein: Schuldrecht Bereicherungsrecht, Sachenrecht
Hausarbeit gr. Schein: Schuldrecht Bereicherungsrecht, Sachenrecht
Es wird ein relevanter Sachverhalt zum Thema dargestellt und im Anschluss daran ein Gutachten erstellt.
10,050 Wörter (ca. 25.1 Seiten) |
41 Quellen |
2008
Inhaltsangabe:
In der Arbeit wird der folgende Sachverhalt behandelt. Eine Hündin verschwindet im Park beim Spaziergang ohne Leine. Daraufhin wird die Hündin gefunden und ins Tierheim gebracht. Es folgt die kostenlose Übernahme des Hundes durch einen Rentner P. Die Hündin wirft ein paar Wochen später 3 reinrassige Welpen zu einem Marktwert von je 700 Euro. Davon wird eines verkauft, um dem Enkel E ein Fahrrad zu schenken, und ein Welpe muss auf Grund von Krankheit für 50 Euro eingeschläfert werden. Bei einem Spaziergang trifft der neue Besitzer der Hündin auf den ursprünglichen Besitzer, welcher dann die ganze Geschichte erfährt. Es müssen daraufhin folgende Dinge geklärt und ein Gutachten erstellt werden:
Kann der ursprüngliche Besitzer Z die Herausgabe des Hundeweibchens "Bauschan" und des Welpens "Lux" fordern?
Hat der ursprüngliche Besitzer Z einen Anspruch gegen P auf Zahlung von 700 € aus dem Verkauf eines Welpen?
Oder gegen den Enkel des neuen Besitzers auf Zahlung des erhaltenen Geldes für den verkauften Welpen und/oder Herausgabe des mit diesem Geld erstandenen Fahrrads?
Oder hat der neue Besitzer einen Anspruch gegen den ursprünglichen Besitzer Z auf Ersatz der für die Einschläferung von eines kranken Welpen gezahlten 50 €?
Im letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse dargelegt.
Outline:
SACHVERHALT
BIBLIOGRAPHIE
GLIEDERUNG
GUTACHTEN
Herausgabe der Hunde Bauschan und Lux
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Vindikation von Bauschan, § 985
Anspruchsgegner ist Besitzer
Eigentum an Bauschan
Eigentumsverlust an die Kinder
Durch Aneignung
Durch Fund
Eigentumsverlust an das Tierheim
Eigentumsverlust an P
Gutgläubiger Eigentumserwerb
Ausschluß bei abhanden gekommenen Sachen
Besitzmittlungsverhältnis zwischen Z und dem Tierheim
Geschäftsbesorgung
Fremdgeschäftsführungswille
Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis
Besitzer hat kein Recht zum Besitz
Einwendungen und Einreden
Zwischenergebnis
Anspruch wegen Besitzentziehung, § 861
Anspruch des früheren Besitzers aus § 1007 II
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812
Leistungskondiktion, § 812 I 1 Var. 1
Etwas erlangt
Durch Leistung
Zwischenergebnis
Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Var. 2
Vorrang der Leistungskondiktion
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis zu B
Anspruch auf Herausgabe von Lux
Eigentum an Lux
Eigentumserwerb nach § 955 I 1
Kein Eigentumserwerb der Sachfrucht wegen § 935
Anwendbarkeit von § 935
Unanwendbarkeit von § 935
Stellungnahme
Zwischenergebnis
Herausgabeanspruch auf Lux gem. §§ 987 ff.
Anwendbarkeit der §§ 987 ff.
Herausgabeanspruch gem. § 988, 818 I
Zwischenergebnis
Herausgabeanspruch gem. § 993 I
Herausgabeanspruch gem. §§ 861 und 1007
Herausgabeanspruch gem. § 812
Herausgabeanspruch gem. § 816 I 2
Zwischenergebnis
Ergebnis zu Teil 1
Ansprüche des Z aus dem Verkauf von Nico
Ansprüche gegen P
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Ansprüche aus GoA
Ansprüche aus §§ 988, 818
Wertersatz gem. 818 II
Entreicherung gem. § 818 III
Bestehen eines Rückforderungsrechts, § 528
Anwendbarkeit von § 528 I
Voraussetzungen
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis
Ansprüche gegen E
Anspruch gegen E
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Anspruch gem. § 816 I 2
Anspruch gem. § 822
Anwendbarkeit von § 822
Herrschende Meinung
Mindermeinung
Stellungnahme
Analoge Anwendung
Voraussetzungen von § 822
Rechtsfolge
Zwischenergebnis
Ersatz der Kosten für die Einschläferung
Anspruch aus GoA
Anspruch aus EBV
Anwendbarkeit von § 994
Analoge Anwendung von § 994
Regelungslücke
Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts
Zwischenergebnis
Vergleichbare Interessenlage
Planwidrigkeit der Regelungslücke
Zwischenergebnis
Voraussetzungen von § 994
Verwendungsbegriff
Definition notwendiger Verwendungen
Berücksichtigung des Tierschutzes
Rechtliche Pflicht
Wortsinn
Sinn und Zweck der Norm
Stellungnahme
Zwischenergebnis
Ergebnis zu III
Ergebnis zu Teil 3
Zusatzaufgabe
Aus der Arbeit:
IV. Gutachten
1. Teil: Herausgabe der Hunde Bauschan und Lux
Fraglich ist, ob Z die Herausgabe von Bauschan und Lux verlangen kann.
A. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche von Z gegen P bestehen nicht.
B. Vindikation von Bauschan, § 985
Ein Anspruch auf Herausgabe Bauschans könnte gem. § 985 BGB bestehen.
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe einer Sache verlangen, § 985. Der Besitzer kann die Herausgabe verweigern, wenn er dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist, vgl. § 986 I 1.
§ 985 betrifft allerdings die Herausgabe von Sachen, also von körperlichen Gegenständen i.S.d. § 90. Tiere sind gem. § 90a jedoch keine Sachen und fallen demnach nicht unter die Legaldefinition von § 90. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind jedoch entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, § 90a 3. Abweichende Regelungen sind nicht ersichtlich; die §§ 985 ff. sind folglich auch auf Tiere anwendbar.
Z könnte somit die Herausgabe Bauschans von P gem. § 985 verlangen, wenn er Eigentümer und P Besitzer wäre und P kein Recht zum Besitz gem. § 986 noch sonstige, den Anspruch hindernde Einreden oder Einwendungen hätte.