Kommissionsgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft und Frachtgeschäft
In dieser Hausarbeit werden die einzelnen Handelsgeschäfte beschrieben und gegenübergestellt. Vorab bietet die Einleitung eine Übersicht über das gesamte Transportrecht, welches im HGB verankert ist, und dessen Veränderungen.
2,134 Wörter (
ca. 5.3 Seiten) |
8 Quellen |
2010
Published on: 28.10.2010
Inhaltsangabe:
Kommissions-, Speditions-, Lager- und Frachtgeschäft sind Typen der Handelsgeschäfte, die im vierten Buch des Handelsgesetzbuches geregelt werden. Das vierte Buch des HGB ist in sechs Abschnitte unterteilt und bezieht sich nur auf Handelsgeschäfte. Diese fallen in die Kategorie Transportrecht und gelten für alle Erwerbstätige, also für den Kaufmann und den Nichtkaufmann.
Wie hat sich das Transportrecht in Deutschland entwickelt, und wie sind die Handels-, Kommissions-, Speditions-, Lager- und Frachtgeschäfte aufgebaut?
Aus der Arbeit:
Am 1. Juli 1999 kam es zu einer Änderung im Bereich des Transportswesens (auch Transportrechtsreformgesetz -TRG- genannt).
Bisher galt das Transportrecht als unübersichtlich, alt und ungerechtfertigt mit vielen Haftungsunterschieden.
Unter anderem gab es für Transportpraktiken, sowie z.B. die Beförderung von Gütern mit Einsatz von Containern und den dadurch bedingten Verkehrsmitteln, noch keine gesetzliche Regelung bezüglich einheitlichen Verträgen.
Zum 1. Juli 1998 erfolgte eine vollständige Kabotage innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums. Damals waren nur die 15 EU-Mitgliedsstaaten, sowie die EWR-Staaten Norwegen, Island und Lichtenstein daran beteiligt.
Nach der EU-Erweiterung gab es für die neu zugetretenen Staaten nur Übergangsfristen, die 2009 aufgehoben wurden. Daraufhin wurde eine generelle Kabotagefreiheit für alle EU-Mitgliedsstaaten gegeben. Die Kabotage hatte zur Folge, dass es jedem EU-Frachtführer erlaubt war, seine Güter innerhalb der EU und auch innerhalb seines Heimatlandes via Güterkraftverkehrs zu befördern.
Nach der Erlaubnis der Kabotage entsprach das alte deutsche Transportrecht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Rechtssystems, es musste also reformiert werden. Die Reform sollte der Vereinheitlichung und einer Vereinfachung des Speditionsgeschäfts, Lagergeschäfts und dem nationalen Frachtgeschäfts dienen.