Schlechtleistung mit Fallbeispielen
In dieser Hausarbeit wurde das Thema der "Schlechtleistungen" bearbeitet. Zu den Definitionen sind leicht verständliche, erklärende Fallbeispiele gegeben.
1,159 Wörter (
ca. 2.9 Seiten) |
1 Quelle |
2010
Published on: 28.10.2010
Inhaltsangabe:
Kommt es durch die Schlechtleistung des Arbeitnehmers zu einem Schaden, dann kann ein Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gemäß § 280 Abs. 1 BGB in Betracht gezogen werden. Die gilt bei nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Inhalt:
1 Unterscheidung Schlechtleistung von Nichtleistung
2 Rechtliche Folgen der Schlechtleistung
2.1 Keine Entgeltminderung
2.2 Schadensersatzanspruch
3 Arbeitnehmerhaftung und Schadenausgleich
3.1 Sachschaden
3.2 Personenschaden
4 Zusammenfassung
5 Quellenverzeichnis
Aus der Arbeit:
Unterscheidung Schlechtleistung von Nichtleistung:
Allgemein gesehen ist der Arbeitnehmer verpflichtet die Leistung zu erbringen, die er subjektiv im Stande ist zu erzielen. Dabei sollte er aus seinem vollen Potential an körperlichen und geistigen Fähigkeiten schöpfen und unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.
Wer seine Fähigkeiten jedoch bewusst zurückhält verletzt die Arbeitspflicht (BAG AP Nr. 27 zu § 123 GewO).
In diesem Fall hat Hr. Müller z. B. extra langsam für die Fertigstellung des Teiges gebraucht, sodass die Brote nicht rechtzeitig fertig waren.
Hierbei neigt das BAG eher zum Entschluss der Nichtleistung.
Dagegen handelt es sich um eine Schlechtleistung, wenn Hr. Müller zwar tüchtig gearbeitet hat, aber die Brote unbrauchbar sind bzw. ein mangelhaftes Ergebnis vorliegt, weil die Rezeptur des Teiges fehlerhaft war.