Erläuterung des Begriffs E-Business
Einführung in B2B-Marktplätze
Erläuterung von e-Procurement in der Praxis
Seminararbeit Nr. 164 |
2,490 Wörter (
ca. 6.2 Seiten ) |
13 Quellen |
2007
$ 7.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
Mit Electronic-Commerce, kurz E-Commerce, werden Geschäfte bezeichnet, die über das Internet, oder andere Netzwerke, abgewickelt werden.
Grundidee ist, dass Käufer und Verkäufer von Waren, Dienstleistungen und Informationen über das Internet kommunizieren können. Beide tauschen Informationen über die Ware und den Kaufwunsch aus. Der Verkäufer kommuniziert Informationen über seine Ware und den Preis an. Der Käufer informiert über seinen Kaufwunsch und seine Identität.
Outline:
Einführung in E-Commerce
Was ist E-Commerce
Wo wird E-Commerce eingesetzt
Warum wird E-Commerce eingesetzt
Einführung in die B2B-Marktplätze
Momentahne Verbreitung von B2B-Marktplätzen
Derzeitige Entwicklung im e-Procurement
Möglichkeiten des e-Procurement
Erfolgreiche Ansätze im e-Procurement
Kostenreduktion durch e-Procurement
B2B vs. herkömmlicher Beschaffungsweg
Erfahrungsdaten und Prognosen zu B2B-Marktplätzen
Nutzung der elektronischen Marktplätze in Deutschland Entwicklungstendenz der B2B-Marktplätze
Probleme und Risiken im e-Procurement
Preisgestaltung wird dynamischer
Standardisierung
Definitionen
Intranet, Extranet und Internet
ABC-Güter
Quellen
Textauszug
Den B2B-Marktplätzen wird eine große Zukunft vorausgesagt. Mittlerweile gibt es Portale im Internet, in denen man eine Übersicht weltweiter Marktplätze findet. Außerdem kann man die Marktplätze nach Branchen durchsuchen. Heutzutage gibt es unterschiedlichste Formen von elektronischen Marktplätzen. So kann man zum Beispiel auf einem so genannten schwarzen Brett einzelne Angebote platzieren, der Kauf findet über die Abfrage der Web-Site statt. Waren, die im größeren Umfang über elektronische Marktplätze ge bzw. -verkauft werden, müssen katalogisiert werden, damit eine Anbindung an die eigene Warenwirtschaft gegeben ist. Die Betreiber elektronischer Marktplätze übernehmen größtenteils die Logistik, eine Treuhänderfunktion, sowie eine Bonitätsprüfung der potenziellen Kunden. Der Marktplatzbetreiber rückt folglich in eine immer größere Rolle um die korrekte Abwicklung des Geschäfts zu gewährleisten.
Um der Macht des Martkplatzbetreibers gegenüber Korruption gerecht zu werden, müssen meist strenge Richtlinien bestimmt werden.
Tags:B2C, eComerce, eProcurement
Einführung in das Supply Chain Management unter informationstechnischen Aspekten. Außerdem werden Lösungungen mit SCM aufgezeigt.
Facharbeit Nr. 169 |
6,850 Wörter (
ca. 17.1 Seiten ) |
19 Quellen |
2008
$ 15.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
Der Begriff Supply Chain Management (SCM) wird in der gängigen Literatur unter unterschiedlichen Gesichtspunkten betrachtet. Aus diesem Grund ist es angebracht, einige Definitionen vorweg zu stellen, um deutlich zu machen, welche Teilgebiete in dieser Abhandlung betrachtet werden.
Abbildungsverzeichnis
Vorwort
Einführung / Begriffserklärung / Editorial
Definition
Abgrenzung zur Logistik
Grundlagen
Geschichte
Ziele
Probleme
Vorteile
Bullwhip Effect (Peitscheneffekt)
Informationstechnische Aspekte des Supply Chain Management
Informationstechnische Unterstützungsmöglichkeiten
E-Logistic
Definition
Geschichtliche Entwicklung
Einsatzgebiete
E-Procurement
Definitionen
Varianten von E-Procurement
Lieferantensysteme (Verkäufer Seite)
Beschaffersysteme (Käufer Seite)
Marktplatzsysteme
Chancen und Risiken
Chancen
Risiken
IT-Lösungen
Beschaffungssysteme
Elektronische Lieferkataloge
Allgemeine Funktionen
Standards und Schnittstellen
BMECat
cXML
OCI
IDOC
Zukunft des E-Procurements
Ganzheitliche informationstechnische Lösungen im SCM
Aufteilung des Marktes
Oracle Supply Chain Management
Product Lifecycle Management
Nachfrageplanung
Durchführung
Auftragsverwaltung
Preisgestaltung
Auftragsbearbeitung
E-Procurement
Logistik
Zusammenfassung
Zukunft
Grünes SCM
Offenheit
Schlusswort
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Textauszug
Um Missverständnissen vorzubeugen sei erwähnt dass SCM nicht mit der Logistik gleichzusetzen ist. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet; dies ist jedoch nicht in allen Fällen zutreffend.
Es ist richtig, dass Logistik viele Bereiche berührt, in dem auch SCM agiert, jedoch kann das SCM als ganzheitlicherer Ansatz gesehen werden, da das SCM auch autonom arbeitende unternehmerische Einheiten in die Analyse einbezieht, die die Logistik ausklammert.
Meist kommt es zu Verwirrung da die Logistik wie sie im Ausland praktiziert wurde nicht mit der Deutschen zu vergleichen ist. Somit kann gesagt werden, dass die deutsche Logistik schon immer das abdeckte, was wir heute unter Supply Chain Management verstehen.
Tags:SCM, E-Procurement, E-Logistik, IT-Lösungen, Marktplatzsysteme
Diese Arbeit ist eine Interpretation des Werkes von E.t.A. Hofmann. Im ersten Teil der Arbeit wird auf die Handlung des Buches und die Charaktere eingegangen. Anschließend wird das Buch sehr anschaulich interpretiert.
Buchbesprechung Nr. 126 |
2,422 Wörter (
ca. 6.1 Seiten ) |
1 Quelle |
2007
$ 7.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
1808 erschien das Frl. von Scuderi von E.T.A. Hoffmann, Handlungsort ist Paris zur Zeit Ludwigs XIV.
Der Dichter studierte Jus und Musik.
Dieses Werk ist der Spätromantik zuzuschreiben. Politisch ist die Spätromantik zwischen dem Wiener Kongress und der Pariser Julirevolution einzuordnen. Durch die Schwerindustrie (Kohle und Erz) entspringt das Proletariat. Massenarmut entsteht, in großen Städten werden Strassen mit Gas beleuchtet, Kanalisation ist noch unbekannt. Die Städte und die Menschen sind schmutzig. Die vornehme Gesellschaft beschäftigt sich mit Spiritismus. Die Arbeiter hungern. In der Literatur kommen Visionen, Gespenster, Giftmischerei, Helden und Morde vor.
Outline:
Inhaltsangabe
Charaktere
Beziehungen der Personen zueinander
Interpretation
Textauszug
Zu Mitternacht klopft jemand heftig an der Tür der Dichterin Magdaleine von Scuderi. Baptist, ein Hausangestellter ist auf der Hochzeit seiner Schwester. Somit ist Scuderi mit Ihrer Kammerzofe alleine im Haus.
Ihr Kammerfräulein erschrickt und nach langem Zögern öffnet sie die Türe einem Unbekannten, der mit einem Stilett bewaffnet ist. Zufällig kommt ein Polizist vorbei. Der unbekannte Mann fürchtet sich anscheinend vor dem Polizisten und gibt der Martiniere schnell ein Kästchen mit der Anweisung dieses ihrer Herrin zu übergeben. Baptist kommt vorzeitig von der Hochzeitfeier zurück. Beide beschließen das Kästchen dem Fräulein zu geben, obwohl sie einen Giftmordanschlag befürchten. In dem Kästchen befindet sich Schmuck und ein Zettel. Auf dem Zettel steht ein Gedicht mit einer Unterschrift „Die Unsichtbaren“.
Tags:Dichter, Sprache, Philosophie, Literatur, Gespenster
In dieser Arbeit geht es um alternative Lehr- und Lernformen in Schule und Universität.
Seminararbeit Nr. 105 |
5,509 Wörter (
ca. 13.8 Seiten ) |
0 Quellen |
2009
$ 14.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
In unserer schnelllebigen, wissensbasierten und an Erfolg orientierten Gesellschaft wachsen die Anforderungen an Lernen, Lehre, Aus- und Weiterbildung stetig. Gerade in den letzten Jahren, bedingt durch eine rasante Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien, rücken Schlagwörter wie „Peer Strategien“ oder „Arbeiten in virtuellen Teams“ immer öfter in den
Vordergrund. Eine große Anzahl an Fachtagungen und Kongressen – wie etwa die mittlerweile regelmäßig stattfindenen Moodle-Konferenzen1 - beweist, dass eLearning zur Zeit bommt. In Unternehmen wie an Hochschulen wird derzeit mit eLearning die Hoffnung verbunden, Wissen zielgerichteter und vor allem kostengünstiger zu vermitteln. Begonnen hatte alles mit dem Einzug des Computers in private Haushalte von Lehrenden und Studierenden.
Textauszug
''Unsere Kultur war in den vergangenen Jahrhunderten auf Sprache und visuell erfahrbare Wirklichkeiten, den Verstand und die ebenfalls mit den Augen zu lesenden Bücher orientiert, und muss aus einer historischen Perspektive immer mehr erkennen, dass die Stärken dieser Technologie zugleich auch ihre Schwächen waren, da sie andere Sinne wie Körpererfahrung vernachlässigt und sprachliche oder bildhafte Speicher und Darstellungsformen technisiert und non-verbale Ausdrucksmedien aus dem Blick verloren hat. „Die Buchkultur hat die rationale, logische
Informationsverarbeitung zu einem Ideal gemacht und affektive und zirkuläre kognitive Prozesse denunziert.“
Alle Informationen, die sich nicht in Sprache und das typographische Medium überführen ließen, wurden einfach vergessen. Der unmittelbaren Kommunikation von Angesicht zu Angesicht in Gruppen und Teams wurde weniger Gewicht beigemessen als der Massenkommunikation über das Medium Buch oder Zeitschrift. Zwar gehören Lesen und Schreiben zu den unumstrittenen Kulturtechniken, aber das Gespräch und die Gruppenarbeit wurden vernachlässigt und werden in Bildungsinstitutionen erst in den letzten Jahren wieder gefördert. Unsere Lehr- und Lernkultur wird sich daher der persönlichen Begegnung und des persönlichen Gesprächs zwischen Menschen als zentrale Kommunikationsform erinnern müssen, denn dieses lässt noch immer bei weitem die vielfältigsten Formen von Informationsverarbeitung und -Darstellung zu, und es scheint auch bis auf absehbare Zeit die einzige Instanz zu sein, die erforderliche Komplexität besitzt, um die unterschiedlichen Informationen, die für die menschliche Kultur wichtig sind und die sie in verschiedenen Medien speichert, wieder zusammenzuführen. Die Bedeutung der Kommunikation von Angesicht zu Angesicht als Integrationsinstanz ist sogar in dem Maße gewachsen, in dem
durch die Technisierung monomediale Informations- und Kommunikationssysteme entstanden sind. In den letzten Jahren haben visuelle Texturen wie Fotografie, Film, Fernsehen und besonders das Internet eine neue wirklichkeitserzeugende Kraft entwickelt, denn ihr selbstverständlicher sozialer Gebrauch liefert den Menschen am Beginn des 21. Jahrhunderts neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, sodass Bilder dominierender Bestandteil des Alltags geworden sind undlernbares Wissen generieren.3 Ich erinnere in diesem Zusammenhang an ein Zitat Thomas Alva Edison, der 1913 über den Film (sinngemäß) meinte: „Bücher werden in den Schulen baldüberflüssig sein, denn man kann jede Art von menschlichem Wissen mit der neuen Technik lehren.“
Tags:Lernmethoden, Unterricht, Internet, Pädagogik, Computer
Mit dem Namen „bande dessinée“ wird der franko-belgische Comic zusammengefasst. Er entstand in den 20er Jahren, als vorrangig Comics aus den Vereinigten Staaten nach Frankreich und Belgien importiert wurden.
Seminararbeit Nr. 97 |
3,185 Wörter (
ca. 8 Seiten ) |
7 Quellen |
2008
$ 10.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
Der für diese Arbeit und das Proseminar wichtige Stereotyp ist der Geschlechterstereotyp, der Mann und Frau differenziert und – je nach kulturellen und gesellschaftlichen Konventionen – in bestimmte Verhaltensmuster zwängt. Dadurch entstehen vorgefertigte Geschlechterrollen und -stereotypen.
Um das weibliche Sprachverhalten zu charakterisieren, sollen in dieser Arbeit nun einige Hypothesen zur Frauensprache vorgestellt werden. Aus diesen Merkmalen ergeben sich dann bestimmte Konsequenzen. Der liebenswürdige und unterwürfige Sprechstil führt dazu, dass sich Frauen im Gespräch mehr Rückzugsmöglichkeiten bieten und der Mann jederzeit die Möglichkeit hat, ihre Aussagen zu unterbrechen.
Jean-Marc Reiser wurde am 13. April 1941 in Rehon an der belgischen Grenze geboren. Schon im Jugendalter veröffentlichte er Bandes Dessinées, allerdings unter einem Pseudonym. Später arbeitete er für die skandalöse Zeitung Hara-Kiri, deren Gruppenmitglieder Reiser als Familie dienten. Ihr Ziel war es, mit den Grundsätzen „bête et méchant“ der Gesellschaft aufzuzeigen, wie dumm und boshaft sie ist, und ihr durch die Spiegelung ihrer eigenen schlechten Merkmale eben diese zu erklären.
1978 gewann Jean-Marc Reiser den „grand prix du festival d’Angoulême“, eines jährlich stattfindenden internationalen Comicfestivals.
Outline:
Begriffsdefinitionen
Stereotypen
Tradtitionelle Geschlechterrollen und –stereotypen
Frauensprache
La Bande Dessinée
Geschichte
Definition
Jean-Marc Reiser und seine Bandes Dessinées
Biographie
Jeanine
Aussehen und Charakter
Männer
Sprache
Bibliographie
Textauszug
''Er [Jean-Marc Reiser] vertrat den Anarchismus und sah die Karikatur als Aggression. In seinen Comics brach er alle Tabus. Er stellte die Unterschicht dar, Sexualität, Krankheiten, Aggression und Brutalität. Seine Comics können trotzdem in die Sparte der „Bande Dessinées satiriques“ eingeordnet werden. Diese sollen dem Leser einen Spiegel vorhalten und ihm ein karikiertes Bild von ihm selbst und seinen Fehlern zeigen.
Jean-Marc Reiser starb am 5. November 1983 als einer der bekanntesten Zeichner Frankreichs an Krebs.''
Tags:Sprache, Comic
Vorstellung der Sicherheitskonzepte im eCommerce.
Übersicht über die Risiken des Online-Bezahlwesens.
Beschreibung des Risikomanagements
Facharbeit Nr. 165 |
10,050 Wörter (
ca. 25.1 Seiten ) |
24 Quellen |
2008
$ 19.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
„Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände bezogen.“
Wir beschränken uns in dieser Abhandlung auf die Sicherheit von Systemen und Individuen.
Um Sicherheit zu gewährleisten, müssen laut Definition Gefahren vermieden bzw. beseitigt werden, und dieser Zustand muss auch dauerhaft gewährleistet sein. Diese Abhandlung gibt einen Überblick über die Mechanismen der Vertrauens- und Sicherheitsbildung, sowie deren Risiken.
Abbildungsverzeichnis
Vorwort
Allgemeine Bedeutung von Sicherheit
Bedeutung von Vertrauen
Besorgte Kunden
Vertrauensbildende Maßnahmen
Soziale Maßnahmen
Sicherheit von Bezahlsystemen
Internetbanking
PIN/TAN Verfahren
Phishing
Webseiten Spoofing
Der HBCI Standard
Kreditkarten
Kreditkartendiebstahl
GefälschteInternetshops
Sicherheitslecks in Kreditkartendatenbanken
Rechnung der Kreditkartennummer
Lastschriftverfahren
Unrechtmäßige Einzugsermächtigung
Elektronisches Geld
PayPal
ClickandBuy
LUUPAY
Sicherheitsprobleme der E-Payment Systeme Übernahme der Email Adresse
Kommunikation
E-Mail
Authentizität
Vertraulichkeit / Autorisation
Integrität
Nichtabstreitbarkeit
Sichere Übertragung mittels Verschlüsselung
Digitale Signaturen
VoIP
Sicherheitsmaßnahmen
Industriespionage
Gefahrenquellen
Gefahren für das Unternehmen
Datenschutz
Schwachstelle Mensch
Privatanwender
Mitarbeiter
Risikomanagement
Qualitative Risikoanalyse
Angreiferstärke
Plausibilität von Angriffen
Risikohandhabung
Informatische Verfahren
Ökonomische Instrumente
Zahlen und Fakten zur Internetkriminalität im Bezug auf eCommerce
Rechtliche Aspekte des eCommerce
Verbot von Prüfungswerkzeugen zur Verifikation von Sicherheitssystemen
Zukunft
Literaturverzeichnis
Quellen Daniel Taphorn
Abkürzungsverzeichnis
Textauszug
Das Thema Sicherheit hat im eCommerce verschiedene Dimensionen: Wann fühlt sich ein Kunde sicher, wann hat er Vertrauen in eine eCommerce Anwendung? Wie schützt man die Übertragung von Kundendaten? Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich des Datenschutzes? All diese Fragen haben nicht nur einen technischen Aspekt sondern auch einen Sozialen. Der soziale Aspekt Dieser nimmt sich der Angst der Kunden an und probiert, diese zu vermeiden. Insofern kann sogar die These vertreten werden, dass es sich beim sozialen Aspekt um den Wichtigeren handelt.
Es gibt kaum ein Thema, das die Kunden mehr davon abhalten kann, im Internet eCommerce Aktivitäten zu vollziehen, als mangelnde oder unzureichende Sicherheit.
In diesem Teil der Ausarbeitung soll der Schwerpunkt weniger auf der tatsächlichen technischen Sicherheit liegen, welche später erläutert wird, sondern vielmehr sollen die typischen Ängste der Kunden betrachtet werden. Es ist wenig hilfreich, eine topmoderne Sicherheitslösung zu besitzen, ohne dem Kunden zugleich wirklich ein Gefühl von Vertrauenswürdigkeit geben zu können.
Viele Kunden fürchten die Anonymität des Internets, wenn es um ihren Einkauf geht. Wer ist dieser Anbieter? Kann ich ihm vertrauen, obwohl er nicht sichtbar vor mir steht?
Durch die Anonymität haben immer noch viele mögliche Kunden das Gefühl, dass z.B. das Eintragen Ihrer Bankverbindung bei einem Onlineshop, zu unerlaubter Abbuchung durch unbekannte Dritte führen kann. Das hat zur Folge, dass der Kauf vorzeitig abgebrochen wird. Somit sind die Kunden für das Unternehmen häufig unwiederbringlich verloren.
Laut einer Umfrage von SafeNet2 haben mehr als 70 Prozent der befragten Nutzer dies bereits getan, wenn sie um ihre Zahlungsdaten gebeten wurden und Bedenken vor einem möglichen Zugriff von Hackern hatten. Auch das Online-Banking hat mit diesem Vertrauensproblem zu kämpfen. Dort sind bereits ein Drittel der Kunden beunruhigt, über den potenziellen Missbrauch ihrer Daten beruhigt. Ausführlich wird das Thema Bezahlprozesse in dem nachfolgenden Kapitel behandelt.
Tags:Risikomanagement, Online-Bezahlwesen, Hacker, Rechtliche Aspekte des eCommerce, Informatische Verfahren, E-Payment
Im Folgenden widmet sich die Filmanalyse dem Inhalt des Films und im Anschluss daran der filmischen Umsetzung auf der dramaturgischen und technischen Ebene.
Hausarbeit Nr. 191 |
4,412 Wörter (
ca. 11 Seiten ) |
15 Quellen |
2010
$ 11.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
Der oskarprämierte italienische Film „Das Leben ist schön“ von dem im Jahr 1952 geborenen Regisseur und Drehbuchautor Roberto Benigni entstand 1997 und wurde kurz nach seinem Erscheinen zu einem der meist diskutierten Filme der zurückliegenden Dekade. Die leidenschaftlich geführte Diskussion, um die Darstellung des Holocaust in der Tragikkomödie von Benigni, spitzte sich ganz besonders in der Bundesrepublik und in den USA zu. Die übliche filmische Darstellung der Judenvernichtung konzentrierte sich auf das Genre des Dramas. Damit war stets die Gefahr vermieden worden, die Opfer womöglich nicht gebührend zu ehren bzw. die Erlebnisse der Überlebenden der Lächerlichkeit oder Geschichtsfälschung preiszugeben. Mit „Das Leben ist schön“ (original „La vita e bella“) ist gegen diese ungeschriebene Regel verstoßen worden. Waren die vorherigen filmischen Darstellungen eher karg, minimalistisch und durchweg als Dramen bekannt, so hat Benigni mit „Das Leben ist schön“ ein opulentes und teils farbenfrohes Werk aus dem Genre der Tragikkomödie geschaffen. Dabei gelang es Benigni, sowohl die Ernsthaftigkeit und Ehrfurcht vor den Opfern des Holocaust zu wahren, als auch filmästhetische und humoristische Elemente miteinander zu vereinigen.
Textauszug
Trotz der offensichtlichen makaberen Situation, in der sich die Familie befindet, versucht Guido gegenüber seinem Sohn die Realität zu verschweigen bzw. stellt sie verklärt dar. Guido spinnt um die realen Ereignisse ein angebliches Spiel, das am Ende mit einem Hauptpreis belohnt wird. So entsteht für Giosue eine Vorstellung aus bestimmten Spielregeln, die scheinbar das Leben im Lager erklären.
Guido kann gegenüber seinem Sohn auch dann noch die Realität verbergen, als deren Aussichtslosigkeit sich noch weiter verstärkt und auch die Hoffnung auf eine gelungene Flucht aufgegeben wird. Schließlich eskaliert die Situation im Lager, da es zu Desertationen gekommen ist. Die Inhaftierten, wie auch Guido, bangen zwischen der Hoffnung die Desertation sei als Ende des Krieges und die vorrückende Front zu deuten und fürchten sich gleichzeitig, dass es ein willkommener Anlass sei, sie alle zu töten. Vorsorglich versteckt Guido seinen Sohn in einem Versteck und sucht seine Frau. Er wird dabei von den Wachen gesehen und erschossen. Der Film endet mit der Szene, als Giosue sein Versteck verlässt und die Alliierten das Lager befreien. Giosue sieht in dem Moment als erstes einen Panzer und seine Mutter, von der er so lange Zeit getrennt wesen war, da sie im Frauentrakt lebte. Der kleine Junge jubelt, da es in seinen Augen das Ende des vom Vater gespielten Spiels ist. Genauso, wie es ihm Guido erzählt hatte, glaubt er jetzt den Hauptpreis, den Panzer, gewonnen zu haben.
Der unter dem deutschen Titel als „Das Leben ist schön“ bekannt gewordene Film wurde 1997 gedreht. Der Regisseur Roberto Benigni ist gleichzeitig Mitverfasser des Drehbuchs, Regisseur und Hauptdarsteller gewesen. An seiner Seite spielte Nicolleta Braschi seine Ehefrau Dora, die außerhalb des Filmsets mit Benigni verheiratet ist. Bei „Das Leben ist schön“ handelt es sich nicht, um eine Hollywoodproduktion, sondern um ein italienisches Produkt. Als Drehorte des 122-minütigen Films wurden drei toskanische Orte Arezzo, Cortona und Montevarchi gewählt. Die Szenen im Konzentrationslager wurden allerdings im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz aufgenommen.
Tags:La vita e bella, Komödie, Drama, Roberto Benigni, Hollywood, Holocaust
Die Strafbarkeitsprüfung, der Tatbestand und die anschließende Urteilsfindung gemäß der Paragraphen
Hausarbeit Nr. 5 |
7,600 Wörter (
ca. 19 Seiten ) |
52 Quellen |
2008
$ 16.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
Diese Arbeit behandelt drei Tatbestände. Zum einen ''Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten'', ''Sachbeschädigung'' und ''Sachbeschädigung zuzüglich versuchten unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges".
Zuerst wird jeweils die Strafbarkeit der beteiligten Personen geprüft, danach der Tatbestand, die Umstände und Gegebenheiten wiedergegeben und im Anschluss das Resultat.
Im Endergebnis der Arbeit wird dargelegt, wer sich gemäß welcher Paragraphen strafbar gemacht hat und warum.
Outline:
1.Teil: Strafbarkeit des F
A. Strafbarkeit des F gem. § 113 I StGB
I. Tatbestand des § 113 I StGB
1. Objektiver Tatbestand
2. Ergebnis
B. Strafbarkeit des F gem. §§ 212 I, 211 StGB
I. Tatbestand des § 212 I StGB
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatbestandsmäßiger Erfolg
b) Kausalität
c) Objektive Zurechenbarkeit
d) Zwischenergebnis
2. subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Abgrenzungstheorien
c) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
II. Tatbestand des § 211 StGB
1. objektiver Tatbestand
a) Heimtücke
b) gemeingefährliches Mittel
c) Zwischenergebnis
2. Ergebnis
III. Rechtswidrigkeit
1. Notwehr
2. Notstand
3. Zwischenergebnis
IV. Schuld
V. Endergebnis
2. Teil: Strafbarkeit des P
A. Strafbarkeit gem. § 303 I StGB
I. Tatbestand
1.Objektiver Tatbestand
a) Tatbestandsmäßiger Erfolg
b) Kausalität
c) Objektive Zurechenbarkeit
d) Zwischenergebnis
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
II. Rechtswidrigkeit
1.Objektive Rechtfertigungsgründe
2. Subjektive Rechtfertigungsgründe
a) Theorien zur Einordnung des Erlaubnistatbestandsirrtums
b) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
III. Endergebnis
B. Strafbarkeit des P gem. § 303 I i.V.m. § 15 StGB
3.Teil: Strafbarkeit des E
A. Strafbarkeit des E gem. § 303 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatbestandsmäßiger Erfolg
b) Kausalität
c) Objektive Zurechenbarkeit
d) Zwischenergebnis
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV.Endergebnis
V. Strafantrag
B. Strafbarkeit des E gem. § 242 i.V.m. §§ 22, 23 StGB
I.Vorprüfung 1.Nichtvollendung der Tat
2.Strafbarkeit des Versuchs
II.Tatbestand
1.Tatentschluss
2.Zwischenergebnis
III.Endergebnis
C. Strafbarkeit des E gem. § 248 b ,§§ 22, 23 StGB
I. Vorprüfung
1. Nichtvollendung der Tat
2. Strafbarkeit des Versuchs
II. Tatbestand
1. Tatentschluss
2. Unmittelbares Ansetzen
3. Grob unverständiger, untauglicher Versuch
4. Ergebnis
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
V. Rücktritt
VI. Endergebnis
VI. Strafantrag
Gesamtergebnis
Textauszug
''Weiterhin muss eine erforderliche und geeignete Notwehrhandlung i.S. des § 32 bestehen. Die Notwehrhandlung wäre erforderlich, wenn sie das mildeste aller gleichwirksamen verfügbaren Mittel darstellen würde. Sie wäre auch, geeignet, wenn sie eine sofortige endgültige Abwendung des Angriffs gewährleisten würde. Durch das Erschießen des A durch F wird der Angriff auf dessen Eigentum unmittelbar und sofort abgewendet und ist damit geeignet. Ob ein milderes Mittel, welches eine ebenso unmittelbare und gleichwirksame Abwendung des Angriffs gewährleisten würde, F in der konkreten Situation zur Verfügung gestanden hätte, ist indes fraglich. Die Wahl des Mittels und des damit eingetretenen Erfolgs steht vorliegend allerdings unter dem Gesichtspunkt der Gebotenheit in einem krassen Missverhältnis zum Rechtsgut Leben des A. Grundsätzlich erfordert die Notwehr keine Güterabwägung, soll sie doch den höchsten Schutz individualrechtlicher Güter gewährleisten. Beim lebensgefährlichen Einsatz von Schusswaffen setzt die Rechtsprechung jedoch insofern Grenzen, als diese nur letztes Mittel zur Verteidigung sein können . Es fragt sich, ob F nicht vorher dem A hätte zurufen oder ihn mit einem Warnschuss vorwarnen müssen, um mit diesen milderen Mitteln die Abwehr des Angriffs auf andere Weise zumindest zu versuchen. Auch hätte F die Sachbeschädigung dulden und in dieser Zeit Obrigkeitshilfe rufen können, zumal F dann später zivilrechtlich gegen A hätte vorgehen können, um die entstandenen Vermögensschäden einzufordern. Angesichts des krassen Missverhältnisses des Rechtsgutes Leben zum Rechtsgut Eigentum und der mithin nicht gegebenen Wahl des mildesten aller zur Verfügung stehenden Mittel entfällt damit die Erforderlichkeit der Notwehrhandlung i.S. des § 32."
Tags:Tatbestand, Kausalität, Zurechenbarkeit, Vorsatz, Fahrlässigkeit
Es wird ein relevanter Sachverhalt zum Thema dargestellt und im Anschluss daran ein Gutachten erstellt.
Hausarbeit Nr. 17 |
10,050 Wörter (
ca. 25.1 Seiten ) |
41 Quellen |
2008
$ 19.95
Einzelheiten
|
Dem Warenkorb hinzufügen
Inhaltsangabe
In der Arbeit wird der folgende Sachverhalt behandelt. Eine Hündin verschwindet im Park beim Spaziergang ohne Leine. Daraufhin wird die Hündin gefunden und ins Tierheim gebracht. Es folgt die kostenlose Übernahme des Hundes durch einen Rentner P. Die Hündin wirft ein paar Wochen später 3 reinrassige Welpen zu einem Marktwert von je 700 Euro. Davon wird eines verkauft, um dem Enkel E ein Fahrrad zu schenken, und ein Welpe muss auf Grund von Krankheit für 50 Euro eingeschläfert werden. Bei einem Spaziergang trifft der neue Besitzer der Hündin auf den ursprünglichen Besitzer, welcher dann die ganze Geschichte erfährt. Es müssen daraufhin folgende Dinge geklärt und ein Gutachten erstellt werden:
Kann der ursprüngliche Besitzer Z die Herausgabe des Hundeweibchens "Bauschan" und des Welpens "Lux" fordern?
Hat der ursprüngliche Besitzer Z einen Anspruch gegen P auf Zahlung von 700 € aus dem Verkauf eines Welpen?
Oder gegen den Enkel des neuen Besitzers auf Zahlung des erhaltenen Geldes für den verkauften Welpen und/oder Herausgabe des mit diesem Geld erstandenen Fahrrads?
Oder hat der neue Besitzer einen Anspruch gegen den ursprünglichen Besitzer Z auf Ersatz der für die Einschläferung von eines kranken Welpen gezahlten 50 €?
Im letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse dargelegt.
Outline:
SACHVERHALT
BIBLIOGRAPHIE
GLIEDERUNG
GUTACHTEN
Herausgabe der Hunde Bauschan und Lux
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Vindikation von Bauschan, § 985
Anspruchsgegner ist Besitzer
Eigentum an Bauschan
Eigentumsverlust an die Kinder
Durch Aneignung
Durch Fund
Eigentumsverlust an das Tierheim
Eigentumsverlust an P
Gutgläubiger Eigentumserwerb
Ausschluß bei abhanden gekommenen Sachen
Besitzmittlungsverhältnis zwischen Z und dem Tierheim
Geschäftsbesorgung
Fremdgeschäftsführungswille
Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis
Besitzer hat kein Recht zum Besitz
Einwendungen und Einreden
Zwischenergebnis
Anspruch wegen Besitzentziehung, § 861
Anspruch des früheren Besitzers aus § 1007 II
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812
Leistungskondiktion, § 812 I 1 Var. 1
Etwas erlangt
Durch Leistung
Zwischenergebnis
Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Var. 2
Vorrang der Leistungskondiktion
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis zu B
Anspruch auf Herausgabe von Lux
Eigentum an Lux
Eigentumserwerb nach § 955 I 1
Kein Eigentumserwerb der Sachfrucht wegen § 935
Anwendbarkeit von § 935
Unanwendbarkeit von § 935
Stellungnahme
Zwischenergebnis
Herausgabeanspruch auf Lux gem. §§ 987 ff.
Anwendbarkeit der §§ 987 ff.
Herausgabeanspruch gem. § 988, 818 I
Zwischenergebnis
Herausgabeanspruch gem. § 993 I
Herausgabeanspruch gem. §§ 861 und 1007
Herausgabeanspruch gem. § 812
Herausgabeanspruch gem. § 816 I 2
Zwischenergebnis
Ergebnis zu Teil 1
Ansprüche des Z aus dem Verkauf von Nico
Ansprüche gegen P
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Ansprüche aus GoA
Ansprüche aus §§ 988, 818
Wertersatz gem. 818 II
Entreicherung gem. § 818 III
Bestehen eines Rückforderungsrechts, § 528
Anwendbarkeit von § 528 I
Voraussetzungen
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis
Ansprüche gegen E
Anspruch gegen E
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Anspruch gem. § 816 I 2
Anspruch gem. § 822
Anwendbarkeit von § 822
Herrschende Meinung
Mindermeinung
Stellungnahme
Analoge Anwendung
Voraussetzungen von § 822
Rechtsfolge
Zwischenergebnis
Ersatz der Kosten für die Einschläferung
Anspruch aus GoA
Anspruch aus EBV
Anwendbarkeit von § 994
Analoge Anwendung von § 994
Regelungslücke
Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts
Zwischenergebnis
Vergleichbare Interessenlage
Planwidrigkeit der Regelungslücke
Zwischenergebnis
Voraussetzungen von § 994
Verwendungsbegriff
Definition notwendiger Verwendungen
Berücksichtigung des Tierschutzes
Rechtliche Pflicht
Wortsinn
Sinn und Zweck der Norm
Stellungnahme
Zwischenergebnis
Ergebnis zu III
Ergebnis zu Teil 3
Zusatzaufgabe
Textauszug
IV. Gutachten
1. Teil: Herausgabe der Hunde Bauschan und Lux
Fraglich ist, ob Z die Herausgabe von Bauschan und Lux verlangen kann.
A. Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche
Vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche von Z gegen P bestehen nicht.
B. Vindikation von Bauschan, § 985
Ein Anspruch auf Herausgabe Bauschans könnte gem. § 985 BGB bestehen.
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe einer Sache verlangen, § 985. Der Besitzer kann die Herausgabe verweigern, wenn er dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist, vgl. § 986 I 1.
§ 985 betrifft allerdings die Herausgabe von Sachen, also von körperlichen Gegenständen i.S.d. § 90. Tiere sind gem. § 90a jedoch keine Sachen und fallen demnach nicht unter die Legaldefinition von § 90. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind jedoch entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, § 90a 3. Abweichende Regelungen sind nicht ersichtlich; die §§ 985 ff. sind folglich auch auf Tiere anwendbar.
Z könnte somit die Herausgabe Bauschans von P gem. § 985 verlangen, wenn er Eigentümer und P Besitzer wäre und P kein Recht zum Besitz gem. § 986 noch sonstige, den Anspruch hindernde Einreden oder Einwendungen hätte.
Tags:Sachverhalt, Urteil, Urteilsfindung