Vorstellung der Sicherheitskonzepte im eCommerce.
Übersicht über die Risiken des Online-Bezahlwesens.
Beschreibung des Risikomanagements
Facharbeit Nr. 165 |
10,050 Wörter (
ca. 25.1 Seiten ) |
24 Quellen |
2008
$ 19.95
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Inhaltsangabe
„Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände bezogen.“
Wir beschränken uns in dieser Abhandlung auf die Sicherheit von Systemen und Individuen.
Um Sicherheit zu gewährleisten, müssen laut Definition Gefahren vermieden bzw. beseitigt werden, und dieser Zustand muss auch dauerhaft gewährleistet sein. Diese Abhandlung gibt einen Überblick über die Mechanismen der Vertrauens- und Sicherheitsbildung, sowie deren Risiken.
Abbildungsverzeichnis
Vorwort
Allgemeine Bedeutung von Sicherheit
Bedeutung von Vertrauen
Besorgte Kunden
Vertrauensbildende Maßnahmen
Soziale Maßnahmen
Sicherheit von Bezahlsystemen
Internetbanking
PIN/TAN Verfahren
Phishing
Webseiten Spoofing
Der HBCI Standard
Kreditkarten
Kreditkartendiebstahl
GefälschteInternetshops
Sicherheitslecks in Kreditkartendatenbanken
Rechnung der Kreditkartennummer
Lastschriftverfahren
Unrechtmäßige Einzugsermächtigung
Elektronisches Geld
PayPal
ClickandBuy
LUUPAY
Sicherheitsprobleme der E-Payment Systeme Übernahme der Email Adresse
Kommunikation
E-Mail
Authentizität
Vertraulichkeit / Autorisation
Integrität
Nichtabstreitbarkeit
Sichere Übertragung mittels Verschlüsselung
Digitale Signaturen
VoIP
Sicherheitsmaßnahmen
Industriespionage
Gefahrenquellen
Gefahren für das Unternehmen
Datenschutz
Schwachstelle Mensch
Privatanwender
Mitarbeiter
Risikomanagement
Qualitative Risikoanalyse
Angreiferstärke
Plausibilität von Angriffen
Risikohandhabung
Informatische Verfahren
Ökonomische Instrumente
Zahlen und Fakten zur Internetkriminalität im Bezug auf eCommerce
Rechtliche Aspekte des eCommerce
Verbot von Prüfungswerkzeugen zur Verifikation von Sicherheitssystemen
Zukunft
Literaturverzeichnis
Quellen Daniel Taphorn
Abkürzungsverzeichnis
Textauszug
Das Thema Sicherheit hat im eCommerce verschiedene Dimensionen: Wann fühlt sich ein Kunde sicher, wann hat er Vertrauen in eine eCommerce Anwendung? Wie schützt man die Übertragung von Kundendaten? Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich des Datenschutzes? All diese Fragen haben nicht nur einen technischen Aspekt sondern auch einen Sozialen. Der soziale Aspekt Dieser nimmt sich der Angst der Kunden an und probiert, diese zu vermeiden. Insofern kann sogar die These vertreten werden, dass es sich beim sozialen Aspekt um den Wichtigeren handelt.
Es gibt kaum ein Thema, das die Kunden mehr davon abhalten kann, im Internet eCommerce Aktivitäten zu vollziehen, als mangelnde oder unzureichende Sicherheit.
In diesem Teil der Ausarbeitung soll der Schwerpunkt weniger auf der tatsächlichen technischen Sicherheit liegen, welche später erläutert wird, sondern vielmehr sollen die typischen Ängste der Kunden betrachtet werden. Es ist wenig hilfreich, eine topmoderne Sicherheitslösung zu besitzen, ohne dem Kunden zugleich wirklich ein Gefühl von Vertrauenswürdigkeit geben zu können.
Viele Kunden fürchten die Anonymität des Internets, wenn es um ihren Einkauf geht. Wer ist dieser Anbieter? Kann ich ihm vertrauen, obwohl er nicht sichtbar vor mir steht?
Durch die Anonymität haben immer noch viele mögliche Kunden das Gefühl, dass z.B. das Eintragen Ihrer Bankverbindung bei einem Onlineshop, zu unerlaubter Abbuchung durch unbekannte Dritte führen kann. Das hat zur Folge, dass der Kauf vorzeitig abgebrochen wird. Somit sind die Kunden für das Unternehmen häufig unwiederbringlich verloren.
Laut einer Umfrage von SafeNet2 haben mehr als 70 Prozent der befragten Nutzer dies bereits getan, wenn sie um ihre Zahlungsdaten gebeten wurden und Bedenken vor einem möglichen Zugriff von Hackern hatten. Auch das Online-Banking hat mit diesem Vertrauensproblem zu kämpfen. Dort sind bereits ein Drittel der Kunden beunruhigt, über den potenziellen Missbrauch ihrer Daten beruhigt. Ausführlich wird das Thema Bezahlprozesse in dem nachfolgenden Kapitel behandelt.
Tags:Risikomanagement, Online-Bezahlwesen, Hacker, Rechtliche Aspekte des eCommerce, Informatische Verfahren, E-Payment
Pränatale Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind heute kaum noch aus der Gesellschaft wegzudenken. Die Entwicklung neuer medizinischer Verfahren geht mit einer vermehrten Anwendung pränataldiagnostischer Maßnahmen einher.
Diplomarbeit Nr. 195 |
32,846 Wörter (
ca. 82.1 Seiten ) |
79 Quellen |
2010
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Inhaltsangabe
Die pränatale Diagnostik hat sich in den letzten Jahren zu einem Instrument entwickelt, das nicht mehr nur bei einigen wenigen eingesetzt wird, sondern bei nahezu jeder Schwangerschaft. Die Zahl der Erkrankungen, die sich mit Hilfe sonographischer (Ultraschall), biochemischer und genetischer Untersuchungen feststellen lassen, wächst von Jahr zu Jahr. Mit ihr wächst jedoch auch die Kritik an der pränatalen Diagnostik, da es oft an entsprechenden therapeutischen Möglichkeiten fehlt. Somit muss die Frage, mit welcher Intention pränataldiagnostische Untersuchungen durchgeführt werden diskutiert werden. In Bezug auf die Diskussion um das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen sprechen Kritiker immer häufiger von einer „Perfektionierung“ der Schwangerschaft, sie befürchten das Entstehen eines „Automatismus“ aus Diagnostik und anschließendem Schwangerschaftsabbruch. Dass genetisch kranke Kinder heutzutage vermeidbar sind, ist eine weit verbreitete Meinung in der Gesellschaft. Vor allem Frauen, die sich um das Gelingen der Schwangerschaft sorgen, sind der medizinischen und gesellschaftlichen Einflussnahme in erhöhtem Maße ausgesetzt. Inwieweit ist die Möglichkeit der Selbstbestimmung, die weibliche Autonomie unter dem Druck und der gesellschaftlichen „Verpflichtung“, gesunde Kinder zu bekommen, überhaupt noch gegeben?
Textauszug
Viele Kritiker weisen das Potentialitätsargument als unplausibel zurück. Das populärste Gegenargument gibt zu bedenken, dass es grundsätzlich nicht einzusehen sei, warum Potentialität moralisch relevant sein soll, da schließlich ein potentieller Olympiasieger auch nicht bereits als Olympiasieger gilt, Prinz Charles als potentieller König nicht bereits die Rechte eines Königs in Anspruch nehmen könne und ein potentieller Mörder nicht schon hinter Gitter gehalten werde. Wie an diesen Beispielen zu sehen, werden potentielle und aktuelle Eigenschaften und Zustände in der Regel also keineswegs gleichgesetzt. Düwell wendet gegen das Prinz-Charles-Argument berechtigterweise ein, dass Prinz Charles dennoch einen anderen Status hat als z.B. ein Londoner Taxifahrer, was auf das Thema bezogen bedeute, dass potentielle Personen zwar nicht den gleichen Status wie Personen haben, aber gleichwohl bleibe festzustellen, sie haben einen moralischen Status. Sass unterscheidet dagegen zwischen der aktiven Potentialität z.B. schlafender Menschen und der passiven Potentialität, zu deren Realisierung noch etwas Zusätzliches hinzutreten muss. So haben alle Menschen die passive Potentialität, z.B. Bundeskanzler zu werden, doch werden daraus keinerlei Rechte für den Einzelnen abgeleitet.
Zudem wird gegen das Potentialitätsargument der Einwand hervorgebracht, dass man dann ja auch Gameten und möglicherweise sogar allen menschlichen Körperzellen Würde zusprechen müsste, da sie ebenso die Potentialität besitzen, unter geeigneten Bedingungen zu Embryonen und später zu Menschen heranzureifen. „Da aber niemand ernsthaft auf die Idee käme, für Ei- und Samenzelle einen moralischen Schutzstatus zu fordern, wiewohl sie das gleiche Potential wie der Embryo hätten, tauge ein solches Potential offensichtlich nicht dazu, jenen Status zu begründen“, schreibt der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel. Gegen das „Abgrenzungsproblem“, wie es Leist nennt, wäre einzuwenden, dass Keimzellen lediglich die Potentialität besitzen, zu einem Menschen zu werden, während Zygoten und Embryonen dem gegenüber die Potentialität haben, sich selbst zu entwickeln. Wie Breuer darlegt, sei dies eine radikale Verschiedenartigkeit des Potentials, worin seiner Ansicht nach auch begründet liege, dass nur dem Embryo bzw. der Zygote, nicht aber einzelnen anderen Zellen der Status einer Person zugesprochen werden muss. Steigleder verweist auf Buckles Vorschlag einer Differenzierung zwischen der Potenz (des Präembryos), etwas hervorzubringen, nämlich den eigentlichen Embryo, und der Potenz (des Embryos), etwas zu werden, nämlich ein handlungsfähiger Mensch. Wir können nicht sagen, dass wir einmal eine befruchtete Eizelle waren, sondern nur, dass es einmal befruchtete Eizellen gegeben hat, welche den Embryo hervorbrachten, der wir einmal waren. Somit gelte das Potentialitätsargument für menschliche Embryonen im strikten Sinne, nicht aber für Präembryonen, so Steigleder.
Tags:Schwangerschaft, Ultraschall, vorgeburtliche Diagnoseverfahren, Geburt, Medizin, Bioethik
Seminararbeit aus dem Fach Entwicklungsökonomie im Rahmen des Diplomstudiums Volkswirtschaft, 2. Abschnitt
Seminararbeit Nr. 145 |
3,450 Wörter (
ca. 8.6 Seiten ) |
5 Quellen |
2007
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Inhaltsangabe
In dieser Arbeit geht es um die Etabilierung eines Sovereign Debt
Restructuring Mechanism (SDRM). Der Vorschlag dieser Etabilierung löste eine neue Debatte über Insolvenzverfahren für souveräne Staaten aus. Während sich frühere Proponenten von solch einem Verfahren zuvor noch mit dem harten Widerstand des IWF abfinden mussten, kam nun ein Vorschlag aus den Reihen des Fond selbst. Das im Vorhinein vorgebrachte Argument des IWF, dass eine Anwendung eines Insolvenzrechts auf Staaten gar nicht möglich ist, war somit vergessen worden.
Diese Idee ist aber keineswegs neu. Bereits Adam Smith hatte sie und konkrete Vorschläge zu einem solchen Verfahren gab es bereits in den frühen 1980er Jahren. Diese lehnten sich entweder am Chapter 9 (Schuldenregulierung einer Gebietskörperschaft) oder am Chapter 11 (Insolvenz eines Unternehmens) des amerikanischen Insolvenzrechts
an. Das SDRM kann mit dessen Eigenschaften zum Chapter 11 eingeordnet werden. Inwiefern sich dieses von dem Vorschlag eines Chapter 9, in zivilgesellschaftlichen Kreisen auch Fair Transparent Arbitration Process (FTAP) genannt, unterscheidet bzw. diesem ähnelt soll im Folgenden betrachtet werden.
1 Hintergrund
2 Der Insolvenzprozess beim SDRM
3 Kritik am SDRM (von FTAP-Seite)
4 Vergleich SDRM - FTAP
a. Gemeinsamkeiten
b. Unterschiede
5 Conclusio
Textauszug
Das zahlungsunfähig gewordene Land löst den Insolvenzprozess
unilateral durch die Einstellung der Schuldenbedienung
aus.
Infrage kommen für die Beanspruchung des SDRM:
Schwellenländer mit mittlerem Einkommen, potentiell auch
HIPCs mit großer Schuldenlast im privaten Sektor.
Als erstes sucht das Schuldnerland um Verhandlungen über die
Schuldensanierung mit den Kreditgebern (nicht-bindende Verhandlungen)
an, um damit das SDRM zu aktivieren.
Ob automatisch mit der Einstellung der Schuldenbedienung weitere
Gerichtsverfahren und damit das legale Erzwingen der Rückzahlung
der Schulden für den Insolvenzprozess ausgeschlossen sind, ist nicht
ganz klar. Der Fond hatte dazu verschiedene Vorschläge. Diese
reichen von vorbehaltloser Unterstützung für einen vorübergehenden
Standstill (= zinslose Stehenlassen der Forderungen), dem Gutheißen
eines Stay (= juristischer Mechanismus, der verhindert, dass man den
Schuldner noch klagen kann) bis hin zu verschiedenen Variationen, wo
dies die Gläubiger bestimmen können, in früheren Vorschlägen noch
ohne und dann mit der „hotchpot“ Regel (bei Klage darf man nicht
mehr kriegen als beim SDRM).
Tags:Insolvenz, Entwicklungsländer, Sovereign Debt
Restructuring Mechanism, Chapter 9, FTAP, souveräne Insolvenz
In der vorliegenden Arbeit werden die Besonderheiten der internen Situationsanalyse und -prognose im Rahmen einer internationalen Marketingplanung näher untersucht.
Projektarbeit Nr. 137 |
8,200 Wörter (
ca. 20.5 Seiten ) |
25 Quellen |
2008
$ 18.95
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Inhaltsangabe
Kern dieser Arbeit soll das Beleuchten der unternehmensinternen Situation im internationalen Kontext sein.
Die notwenigen Grundlagen hierfür werden in Kapitel 2 gelegt. Zunächst erfolgt in Kapitel 2.1.1 eine Beschreibung der Prozessphasen des Marketing-Managements. Die Erläuterung des idealtypischen Verlaufes mit der Unterteilung in strategischer und operativer Planung erleichtert das Verständnis für die weitere Vertiefung. Ergänzend dazu wird in Kapital 2.1.2 der Begriff der Internen Situationsanalyse abgegrenzt und deren Bestandteile und Besonderheiten erläutert.
In Kapitel 2.2 wird der zuvor betrachtete Planungsprozess des Marketing- Managements auf den internationalen Kontext in konkretisierter Form übertragen. Spezifische Entscheidungen unter Beachtung der ungewohnten Situation und die Entwicklung von Strategien zum Bewältigen der Auslandsaktivitäten stehen hier im Mittelpunkt.
Gegenstand von Kapitel 3 ist die detaillierte Betrachtung der internen Situationsanalyse und die Erklärung der besonderen Bedeutung im internationalen Rahmen. Bestandteile der Unternehmensanalyse sind in diesem Zusammenhang die Unternehmenskultur, das Internationalisierungs-Know-How und die Ressourcen.
Die Entwicklung der Unternehmenskultur und ihre Bedeutung für die Bewältigung der Aktivitäten in verschiedenen Ländermärkten wird Inhalt von Kapital 3.1.1 sein. Die Notwendigkeit von speziellem Internationalisierungs-Know-How wird anschließend in Kapitel 3.1.2 diskutiert. Des Weiteren wird der unternehmerische Bedarf an Ressourcen aus internationaler Sicht in Kapital 3.1.3 behandelt.
Ausgewählte Techniken zur Analyse und Prognose der internen Unternehmenssituation werden in Kapitel 3.2 vorgestellt. Als Beispiele werden die beiden Verfahren Stärken-/ Schwächenanalyse (Kapitel 3.2.1) und die Portfolioanalyse (Kapitel 3.2.2) herangezogen. Der Nutzen, den das Unternehmen aus diesen Verfahren ziehen kann, wird hier ebenfalls erläutert.
Die Arbeit endet in Kapitel 4 mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und mit einem Ausblick.
Einleitung
Einführung in die Themenstellung
Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
Grundlagen
Planungsprozess im Allgemeinen im Rahmen des Marketing
Prozessphasen des Marketing-Managements
Abgrenzung des Begriffs Interne Situationsanalyse
esonderheiten des Planungsprozesses im Internationalen Marketing
Nähere Betrachtung des internen Umfeldes des Unternehmens
Gegenstand des internen Umfeldes
Unternehmenskultur
Internationalisierungs-Know-How
Ressourcen
Ausgewählte Techniken zur Analyse des internen Umfeldes
Stärken- und Schwächenanalyse
Portfolioanalyse
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Selbstständigkeitserklärung
Textauszug
Betrachtet man das Management funktional als ein Prozess, so erfolgt der allgemeine Regelkreis des Managements über drei Stufen. Beginnend mit der Planung und gefolgt von der Implementierung wird die dritte Phase der Kontrolle eingeleitet. Eine anschließende Rückkopplungsschleife ermöglicht einen Soll-Ist-Vergleich. Parallel zu dieser Abfolge unterstützt eine Analyse und Prognose der jeweiligen Situation den Prozess. Diese Informationsversorgung und das entstandene Feedback bieten somit Potential zur Optimierung des Prozesses.
Überträgt man nun diesen allgemeinen Regelkreis des Managements auf das Marketing kann zwischen strategischem und operativem Marketing-Management unterschieden werden.
Operative Zielsetzungen sind primär kurz- bis mittelfristig ausgerichtet. Die Implementierung, also die Umsetzung der strategischen Planung, erfolgt über die operative Planung und mit ihren konkreten Maßnahmen.
Der Prozess des strategischen Marketing-Managements erfolgt ebenfalls in mehreren Stufen, ist jedoch detaillierter ausgestaltet. Diese nachfolgend erläuterten Phasen stellen einen idealtypischen Verlauf dar und verdeutlichen lediglich die systematische Abfolge.
Die grundsätzliche Definition der Unternehmensaufgabe und die Formulierung von Leitlinien erfolgt im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung. Der Zweck und die generelle Zielsetzung des Unternehmens (Corporate Mission), ihre Philosophie (Corporate Philosophy) sowie ihre Identität (Corporate Identity) stehen hier im Vordergrund. Unter Berücksichtigung dieser übergeordneten Ziele ergeben sich abgeleitete Handlungsziele für die einzelnen Bereiche des Unternehmens, also auch für das Marketing.
Die detaillierten Planungsschritte erfolgen nun:
Die Planungsaufgabe des Marketings kann sich als recht komplex erweisen, insbesondere, wenn das Unternehmen mehr als ein Produkt anbietet oder auf mehr als einem Markt tätig ist. Die Bildung von strategischen Geschäftseinheiten (SGE) kann diese Komplexität aufbrechen und eine bessere Übersicht für Entscheidungsträger schaffen. Die SGE basieren auf konkret definierten strategischen Geschäftsfeldern (SGF). Bezogen auf bestimmte Kriterien weisen die SGE in sich homogene Strukturen auf und sind somit nach außen hin abgrenzbar. Diese können sich u.a. auf Produkte, Technologien, Zielgruppen oder Märkte beziehen. Weitere Vorraussetzungen sind das Bestehen eines eigenen Konkurrentenkreises, ein selbstständiger Abrechnungskreis und ein hinreichendes Marktpotential. Wichtigste Prämisse ist jedoch die eigenständige Führung, denn Entscheidungen dürfen andere SGE nicht beeinflussen. Für jede nun definierte SGE wird eine eigene Marketingplanung festgelegt. Diese umfasst die Formulierung strategischer Ziele, die sich wiederum aus den vorher beschriebenen Handlungszielen orientieren. Diese münden in der Entwicklung von adäquaten Marketing-Strategien sowie deren Bewertung und Auswahl.
Tags:Internationalisierung, Marketing, Management, Business, Wirtschaft
Evaluation als Mittel um Verhalten oder Prozesse zu bewerten, ist heute aus pädagogischen Handlungszusammenhängen nicht mehr wegzudenken. Doch nicht jede Reflexion, Auswertung oder Überprüfung ist bereits als Evaluation zu bezeichnen.
Hausarbeit Nr. 193 |
3,813 Wörter (
ca. 9.5 Seiten ) |
9 Quellen |
2010
$ 11.95
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Inhaltsangabe
Im wissenschaftlichen Sinn ist dann von Evaluation zu sprechen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören das methodische Erfassen von Daten, das Auswerten der erhobenen Daten sowie eine Analyse der Ergebnisse. In dieser Arbeit werden anhand der relevanten Literatur die unterschiedlichen Definitionen von Evaluation beschrieben, um dann im zweiten Kapitel die geschichtliche Entwicklung des Evaluationsbegriffes darzustellen und aufzeigen, dass sich Evaluation im weitesten Sinne bis in die Urgesellschaften der Menschheit zurückverfolgen lässt und auch der moderne Begriff nicht so neu ist, wie vielleicht vielfach angenommen wird.
Im dritten Kapitel werden die Ziele von Evaluation beschrieben, vorzugsweise in (schul-)pädagogischen Zusammenhängen, um dann im vierten und fünften Abschnitt unterschiedliche Evaluationsmodelle, sowie Methoden und Verfahren von Evaluation vorzustellen. Im sechsten Kapitel geht die vorliegende Arbeit auf die verschiedenen Einsatzbereiche von Evaluation ein und schließt mit einem Fazit ab.
Textauszug
Welches Modell der Evaluation gewählt wird, hängt entscheidend von der Absicht ab, was genau untersucht werden soll. Je nach Intention, z. B. ob die Qualität verbessert werden soll oder eine Weiterentwicklung gemessen werden soll, ist das Modell der Evaluation zu wählen.
Unterscheiden lässt sich bei einer Evaluation zwischen einer summativen, einer formativen oder einer reflexiven Funktion. Das summative Modell ist geeignet, um die Ergebnisse eines (Bildungs-)Programms abschließend zu bewerten und führt damit zu einem besseren Verständnis sowie einer besseren Verwendung des Programms.
Anders dagegen das formative Evaluationsmodell, hier ist die Absicht, bereits während des Lernprozesses Erkenntnisse zu erzielen und diese den Beteiligten bereitzustellen und im weiteren Verlauf anzuwenden, um noch bessere Ergebnisse zu erzielen.
Reischman nennt noch ein drittes, sozusagen ein indirektes, nämlich das reflexive Modell. Weil Evaluation in didaktischer Hinsicht, irrelevant ist dabei, ob das summative oder das formative Modell angewandt wird, immer auch eine Denk- und Reflexionshilfe ist, hilft sie didaktische Zusammenhänge zu erkennen oder aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
Tags:Schulwesen, Schulentwicklung, Bildung
Sprache, Manipulation und Variation
Politische Sprachmanipulation in Spanien
Hauptseminararbeit Nr. 210 |
7,521 Wörter (
ca. 18.8 Seiten ) |
16 Quellen |
2011
$ 16.95
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Inhaltsangabe
Die Arbeit beschäftigt sich im Rahmen des Hauptseminars zum The-ma Iberoromanische Varietätenlinguistik mit dem Zusammenhang zwischen Sprache, sprachlicher Manipulation und Variation. Ausgangspunkt ist hierbei ein Aufsatz von Antonio Salvador Plans über „La manipulación política del lenguaje“ in der spanischen Region Extremadura. Es soll zunächst den Fragen nachgegangen werden, was unter Manipulation zu verstehen ist, an welche Voraussetzungen sie gebunden ist und welche Formen von Manipulation es gibt, wobei sich deren Darstellung im Rahmen dieser Arbeit auf politische und ökonomische Manipulation sowie deren sprachmanipulatorischen Verfahren beschränkt. Ziel ist es, eine Verknüpfung von philosophischen Betrachtungen zur Manipulation des Menschen, den Mitteln ihrer Umsetzung und konkreter Auswirkung auf den europäischen spanischsprachigen Raum herzustellen und aufzuzeigen, dass sprachliche Variation und Varietäten durch Sprachmanipulation begründet sein können.
Textauszug
In erster Linie dient Sprache der Kommunikation und Verständigung zwischen Menschen. Sie bedienen sich dabei einer jeweiligen Einzelsprache, die ihrerseits als ein konkretes Zeichensystem aufgefasst wird. Nach Ferdinand de Saussure referiert ein Sprecher bei einer Äußerung mit Hilfe eines signifiant (Lautbild) auf ein bestimmtes signifié (Konzept oder Inhalt). Signifiant und signifié sind somit Konstituenten eines sprachlichen Zeichens innerhalb eines komplexen Zeichen-systems.
Tags:Varietätenlinguistik, Spanien
Im Rahmen dieser Seminararbeit wird ein Entscheidungsunterstützungsmodell dargestellt, das es ermöglicht, einen optimalen Finanzplan zu erstellen. Das Modell baut auf zwei Entscheidungsmethoden auf: Goal Programming und Analytical Hierarchy Process
Seminararbeit Nr. 188 |
6,100 Wörter (
ca. 15.3 Seiten ) |
27 Quellen |
2010
$ 14.95
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Inhaltsangabe
Im Rahmen dieser Seminararbeit wird eine Entscheidungsunterstützungsmethode dargestellt, die es ermöglicht, einen optimalen Finanzplan zu erstellen. Um die Problemstellung zunächst etwas zu verdeutlichen, wird auf die Definition, geschichtliche Entwicklung und den Hauptakteuren der persönlichen Finanzplanung eingegangen. Diese Informationen dienen dazu, dem Leser klarzumachen, warum man überhaupt plant und wie ein optimaler Finanzplan aussehen muss. Die Frage „Wie funktioniert das Planen technisch?“ wird in den darauffolgenden Kapiteln sukzessive beantwortet.
Um die Natur eines Entscheidungsprozesses besser verstehen zu können, wird zunächst überprüft, wie sich die Präferenzen des Konsumenten auf seine Ziele und Zielbeziehungen auswirken. Es wird näher auf die Arten von Präferenzen sowie auf einen Tradeoff zwischen verschiedenen Präferenzen eines Entscheidungsträgers eingegangen. Desweiteren werden die Ziele, aus denen sich diese Präferenzen ableiten, erläutert und klassifiziert.
In den folgenden Kapiteln werden zwei Entscheidungsmethoden dargestellt, die außerhalb der persönlichen Finanzplanung breite Anwendung finden, jedoch bei der Finanzplanerstellung noch kaum eingesetzt wurden.
Der erste Ansatz - Goal programming (GP), in der deutschsprachigen Literatur besser bekannt als "Zielprogrammierung", ist ein mathematischer Ansatz, der in der Lage ist, multikriterielle Entscheidungsprobleme in Bezug auf mehrere konträre Ziele zu lösen. Dabei werden die Arten von GP sowie seine Funktionsweise anhand eines abstrakten Beispiels erläutert.
Die Schwierigkeit bei der Verwendung von GP besteht in der Ermittlung der relativen subjektiven und objektiven Zielwerte. Um dieses Problem handzuhaben, wird der zweite Ansatz - analytical hierarchy process (AHP) implementiert, mit dessen Hilfe sich die relativen Zielwerte ermitteln lassen. Dieses Verfahren hilft lässt im Allgemeinem folgende Fragen beantworten: „was ist wichtiger?“, „welche Alternative soll ich bevorzugen?“, „wie soll ich vorgehen?“. Ausschlaggebend hierfür sind solche Begriffe wie Präferenzenskala, Paarvergleichsmatrix und Eigenvektor. AHP stellt das wichtigste Element des Modells dar, seine Funktionsweise wird anhand eines ausführlichen Fallbeispiels praxisnah erklärt.
Im letzteren Abschnitt der Arbeit wird ein kombiniertes AHP/GP Modell dargestellt, das eine optimale Lösung mit Einbeziehung sämtlicher Alternativen, Entscheidungskriterien und Konsumentenzielen eines Haushaltes vorstellt. Die Funktionsweise des Modells wird erläutert durch die Ermittlung der Zielhierarchie sowie mathematische Definition der Modellrestriktionen und Modellziele, die daraufhin in die Zielfunktion eingesetzt werden. Anschließend wird die Vorgehensweise durch einen realitätsnahen Beispiel noch einmal verdeutlicht.
Die Arbeit ist auch in Form einer Power-Point-Präsentation mit einem dazugehörigen Hand-Out vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
1.2 Problembereiche der persönlichen Finanzplanung
2 Planungsprozess
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Forschungsstand
2.3 Ausblick
2.4 Optimaler Planungsprozess
3 Präferenzen
3.1 Arten von Präferenzen
3.2 Definition Tradeoff
3.3 Zielbeziehungen
4 Entscheidungsunterstützungsmethoden
4.1 Goal Programming
4.1.1 Arten von GP
4.1.2 Funktionsweise von GP
4.2 Analytical Hierarchy Process
4.2.1 Einführung in den AHP
4.2.2 Bildung einer Paarverleichsmatrix
4.2.3 Definition Eigenvektor
4.2.4 Fallbeispiel
5 Kombiniertes AHP/GP Modell
5.1 Einführung
5.2 Ermittlung der Zielhierarchie
5.3 Modellrestriktionen
5.4 Modellziele
5.5 Zielfunktion
5.6 Zusammenfassung
6 Schlussfolgerung
Outline:
Finanzplanungsprozesses
Entscheidungsmethode, Entscheidungsträger, Entscheidungskriterien, Entscheidungsfindung, personal financial planning
Einnahmen, Ausgaben, Phasen des Planungsprozesses
Präferenzen, Höhenpräferenzen, Artenpräfenrenzen, Tradeoff, Alternativen, Ziele und Zielbeziehungen, Zielhierarchie, Zielkonflikt, Zielkomplementarität, Zielneutralität
Goal Programming, GP, Zielprogrammierung, lexikographisches GP, gewichtetes GP, Bestrafungsfunktion, Zielvariable, Abweichungen
Analytical Hierarchy Process, AHP, Prioritätenskala, paarweise Vergleiche Paarvergleichsmatrix, Nutzenwerte, nutzenmaximierende Auszahlung
Kombiniertes AHP/GP Modell, Portfolioziele, Konsumziele, Abweichungsvariablen, zeitpunktabhängigen Finanzmittelallokation, Modellrestriktionen, Modellziele, Zielfunktion
Textauszug
Mit den Jahren nimmt die Komplexität der Finanzplanung ausschließlich zu, was auf die zunehmende Vielfältigkeit und Unüberschaubarkeit des Finanzmarktangebots und auf die Verschmelzung der Märkte selbst, wie etwa die Verbündelung der Finanz- und Versicherungsprodukte, zurückzuführen ist. Dies macht die optimale Entscheidungsfindung ohne professionelle Unterstützung von außen immer unwahrscheinlicher. Die überwiegende Zahl der Beratungsdienstleistungen betrachten verschiedene Bereiche des Financial Planning getrennt voneinander. Wenn man jedoch eine optimale Entscheidung zu finden hat, müssen sämtliche subjektive und objektive Entscheidungskriterien in das Entscheidungsmodell mit einbezogen werden. In der heutigen Literatur gibt es kaum Ansätze, die alle für einen Individuum relevante Alternativen, Kriterien und Ziele berücksichtigen. Einen erfolgreichen Ansatz schlugen 1991 Amy und Robert Puelz vor, indem sie ein multikriterielles Entscheidungsmodell vorgestellt haben, das auf zwei Entscheidungsunterstützungsmethoden basiert: Goal Programming und Analytical Hierarchy Process. [PP91] Die Kombination dieser beiden Methoden ermöglicht es, eine optimale Allokation der zur Verfügung stehenden Einsatzmittel mit Einbeziehung aller subjektiven und objektiven Entscheidungskriterien zu finden.
Tags:Finanzplanung, Finanzmarkt, Goal Programming, Analytical Hierarchy Process
Klage wegen Sachbeschädigung gegen einen Polizisten
Hausarbeit Nr. 19 |
9,800 Wörter (
ca. 24.5 Seiten ) |
58 Quellen |
2008
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Inhaltsangabe
In dieser Hausarbeit geht es um folgenden Sachverhalt und dessen Urteilsfindung: P möchte gegen das Handeln eines Polizisten vorgehen, wegen vorübergehender Wegnahme seiner Kamera und eine daraus resultierende Beschädigung derselben. Besagter Polizist leitet seine Befugnisse aus dem Hamburger Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HmbSOG) ab, welches Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt und verpflichtet und somit nach der Sonderrechtstheorie öffentliches Recht darstellt. Es dürfte keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vorliegen. Diese liegt dann vor, wenn Verfassungsorgane über verfassungsrechtliche Streitigkeiten streiten. Das ist hier nicht der Fall. Es handelt sich vielmehr um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art.
Ferner ist keine abdrängende Sonderzuweisung ersichtlich, insbesondere §§ 23 ff. EGGVG sind nicht einschlägig, da die Polizei hier nicht repressiv sondern präventiv tätig geworden ist.
Der Verwaltungsrechtsweg ist somit gem. § 40 I 1 VwGO eröffnet.
Outline:
SACHVERHALT
BIBLIOGRAPHIE
GLIEDERUNG
GUTACHTEN
Teil: Klage des P
Zulässigkeit
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO
Statthafte Klageart
Anfechtungsklage
Verwaltungsakt
Eine Auffassung
Andere Auffassung und herrschende Meinung
Zwischenergebnis
Erledigung
Zwischenergebnis
Fortsetzungsfeststellungsklage
Analogie
Zwischenergebnis
Feststellungsklage
Bestehen von Rechtsverhältnissen
Subsidiaritätsklausel
Zwischenergebnis
Klagebefugnis
Feststellungsinteresse
Vorliegen einer qualifizierten Wiederholungsgefahr
Rehabilitationsinteresse
Präjudizwirkung
Zwischenergebnis
Klagegegner und Beteiligtenfähigkeit
Objektive Klagehäufung
Zwischenergebnis
Begründetheit
Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und des Vollzugs
Ermächtigungsgrundlage
Formelle Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit
Verfahren und Form
Rechtmäßigkeit
Rechtsgut
Gefahr
Verstoß gegen KUG
Hinreichende Wahrscheinlichkeit
Pflichtigkeit
Verhältnismäßigkeit
Legitimer Zweck und Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
Zwischenergebnis zu dd.
Zwischenergebnis zu b und c
Rechtmäßigkeit der Vollstreckung
Formelle Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme
Materielle Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme
Wirksame Grundverfügung und Vollziehbarkeit
Vollstreckungshindernisse und Vollstreckungsschuldner
Ermessen, Verhältnismäßigkeit
Zwischenergebnis zu I.
Ergebnis
Teil: Antrag der S
Zulässigkeit
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO
Statthafte Antragsart
Antragsbefugnis
Vorverfahren und Frist
Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse
Zuständiges Gericht
Antragsgegner, Beteiligten- und Prozessfähigkeit
Zwischenergebnis
Begründetheit
Anordnungsanspruch
Eingriff in Grundrechte
Rechtmäßigkeit der Polizeikontrollen
Identitätsfeststellung
Ermächtigungsgrundlage
Formelle Rechtmäßigkeit
Materielle Rechtmäßigkeit
Gefahr für Rechtsgut
Pflichtigkeit
Legitimer Zweck und Geeignetheit
Erforderlichkeit
Zwischenergebnis
Durchsuchung von Personen
Ermächtigungsgrundlage
Formelle Rechtmäßigkeit
Materielle Rechtmäßigkeit
Gefahrenverdacht und Pflichtigkeit
Legitimer Zweck und Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
Zwischenergebnis
Durchsuchung von Sachen
Ermächtigungsgrundlage
Formelle Rechtmäßigkeit
Materielle Rechtmäßigkeit
Zwischenergebnis
Anordnungsgrund
Ergebnis
Textauszug
''In Betracht kommt die Anfechtungslage. Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts begehrt werden, § 42 I Alt. 1.
aa. Verwaltungsakt.
P könnte einen möglicherweise gegen ihn ergangenen Verwaltungsakt anfechten wollen. Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, § 35 S. 1 HmbVwVfG.
Vorliegend hat der Polizist zuerst „weg mit der Kamera!“ angeordnet, dann deren Einziehung angedroht und sie schließlich dem P entrissen.
Grundsätzlich ist ein Polizist befugt, einen Verwaltungsakt zu erlassen, da die polizeilichen Befugnisnormen ihn zum Erlass der „erforderlichen Maßnahmen“ berechtigen und somit der Verwaltungsakt, sollte er erforderlich sein, eingeschlossen ist.
Die Handlungen des Polizisten müssten um Verwaltungsaktqualität zu haben Regelungen i.S.v. § 35 S. 1 HmbVwVfG sein. Das Merkmal der „Regelung“ ist Abgrenzungskriterium zum behördlichen Realakt, dessen Wirkung sich im Tatsächlichen erschöpft (sog. schlichtes Verwaltungs-handeln). Eine Regelung hingegen ist eine rechtsverbindliche Anord-nung, die unmittelbar auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Rechtsfolge bedeutet die Begründung, Aufhebung, Abänderung oder verbindliche Feststellung eines subjektiven Rechts oder einer Pflicht des Adressaten.
Vorliegend war die Aufforderung die Kamera wegzustecken eine rechtsverbindliche Anordnung mit Regelungscharakter; da auch die weiteren Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes gegeben sind, handelt es sich bei der Anordnung um einen Verwaltungsakt.''
Tags:Gutachten, Anfechtungsklage, Jura
Übung und Fallstudie über Öffentlichesrechte innerhalb eines einzigartigen, dokumentierten Tatenkomplexes und seiner exemplarischen Vielschichtigkeit
Hausarbeit Nr. 40 |
6,240 Wörter (
ca. 15.6 Seiten ) |
39 Quellen |
2007
$ 14.95
Einzelheiten
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Inhaltsangabe
In dieser zur Übung ausgelegten (Ferien-)Hausarbeit für Anfänger geht es um Strafbarkeiten unterschiedlicher Tatbestände innerhalb eines umfangreichen mustergültigen Zusammenhangs zwischen Betrug, Täuschung und mehr, die von einem Untersuchungsausschuss geprüft werden. Es soll geklärt werden, ob der Untersuchungsausschuss rechtmäßig eingesetzt wurde und welche Erfolgsaussichten bestehen. Nach einleitender Darstellung des zu analysierenden Falles untersucht die vorliegende Arbeit zielgerichtet und übersichtlich strukturiert einzelne Abläufe und Kausalitäten entscheidener Momente und Absichten auf Relevanz anwendbarer Maßnahmen im Sinne der Anklage, bishin zu einem Ergebnis.
Outline
SACHVERHALT
BIBLIOGRAPHIE
GLIEDERUNG
GUTACHTEN
AUFGABE: EINSATZ DES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Erforderliche Anzahl der Abgeordnetenstimmen
Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes
Lehre von der Oberaufsicht des Parlaments
Korollartheorie
Zuständigkeit des Bundestages
Öffentliches Interesse
Öffentliches Interesse als faktisches Interesse
Öffentliches Interesse als unbestimmter Rechtsbegriff
Zwischenergebnis
Kürzung des Untersuchungsgegenstandes
Eingriff in laufendes Verfahren
Ergebnis
AUFGABE: ORGANSTREITVERFAHREN GEGEN DIE ÄNDERUNG DES UNTERSUCHUNGSAUFTRAGS
Zulässigkeit
Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Parteifähigkeit der Beteiligten, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG
Antragsbefugnis
Form und Frist
Zwischenergebnis
Begründetheit
Vorliegen öffentlichen Interesses
Zwischenergebnis
Ergebnis
AUFGABE: KLAGE GEGEN DIE NEUREGELUNG DER VERHALTENSREGELN FÜR ABGEORDNETE
Zulässigkeit
Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, Art. 93 I Nr. 1 GG
Parteifähigkeit der Beteiligten, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG
Antragsgegenstand
Antragsbefugnis
Form und Frist
Begründetheit
Formelle Voraussetzungen
Verletzung des Gesetzesvorbehalt
Rechtsnatur der Verhaltensregeln
Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie
Beschlussfähigkeit des Bundestages
Abstimmungsverhältnisse
Verletzung des Behinderungsverbots, Art. 48 II 1
Absichtsformel
Gegenansicht
Analogie
Interesse von Verfassungsrang
Demokratieprinzip, Art. 20 I, II
Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III
Zwischenergebnis
Zwischenergebnis
Verletzung von Rechten aus Art. 38 II S. 2
Freiheit des Abgeordneten
Erste Ansicht
Zweite Ansicht
Rechtfertigung
Zwischenergebnis
Gleichheit der Abgeordneten
Zwischenergebnis
Ergebnis
VERSICHERUNG
Textauszug
Es müssten alle Voraussetzungen für den Einsatz eines Untersuchungsausschusses erfüllt sein.
Ein Untersuchungsausschuss wurde rechtmäßig eingesetzt, wenn die erforderliche Anzahl von Abgeordneten den Einsatz des Untersuchungsausschuss begehrt und der Untersuchungsgegenstand zulässig war.
Ferner muss nach manchen Ansichten ein öffentliches Interesse an der Angelegenheit bestehen.
1. Erforderliche Anzahl der Abgeordnetenstimmen
Die erforderliche Anzahl von Abgeordneten müsste den Untersuchungsausschuss gefordert haben.
Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, Art. 44 I 1. HS und § 1 I PUAG.
Der Bundestag zählt derzeit mit 598 Sitzen und 16 Überhangsmandaten 614 Sitze.
Somit hätte der Bundestag die Pflicht einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn 154 oder mehr Abgeordnete den Einsatz eines solchen gefordert hätten. Wenn mehr als ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages den Einsatz eines Untersuchungsausschuss fordern, handelt es sich um eine Minderheitsenquete.
Vorliegend haben mit 170 Abgeordneten mehr als ein Viertel der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss gefordert. Somit hatte der Bundestag aus einer Minderheitsenquete heraus die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
2. Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes
Es müsste sich um einen zulässigen Untersuchungsgegenstand gehandelt haben.
Gemäß § 1 III PUAG ist ein Untersuchungsausschuss nur dann zulässig, wenn es sich um verfassungsmäßige Zuständigkeiten des Bundestages handelt.
a. Lehre von der Oberaufsicht des Parlaments
Vereinzelt vertreten, geht diese Lehre davon aus, dass Untersuchungsausschüsse ein unbegrenztes Kontrollrecht haben, da das Parlament als „Forum der Nation“ in allen Bereichen Fragen nationalen Interesses nachgehen kann. Hierdurch kämen dem Parlament durch das Instrument des Untersuchungsausschusses allerdings Kompetenzen zu, die es sonst nicht hätte. Daher ist diese Ansicht abzulehnen.
b. Korollartheorie
Nach allgemeiner Auffassung reicht die Kompetenz des Untersuchungsausschusses als Hilfsorgan des Parlaments nicht weiter als die Kompetenz des Parlaments (Korrolartheorie). Hierdurch wird sichergestellt, dass das Parlament seine Kompetenzen nicht durch den Einsatz von Untersuchungsausschüssen beliebig ausweiten kann.
c. Zuständigkeit des Bundestages
Ein Gegenstand für den Untersuchungsausschuss müsste somit innerhalb der Zuständigkeit des Bundestages liegen.
Zuständig ist der Bundestag unter anderem dann, wenn es um Ermittlungen zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive geht.
Vorliegend will die oppositionelle F-Fraktion das Handeln der Bundesregierung überprüfen und verfügt somit über einen legitimen Grund zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Tags:Untersuchungsausschuß, Organstreitverfahren
Nach welchen Kriterien werden Leistungsmessungen in der Schule vorgenommen, und wie können Lehrer vermeiden, ihre Schüler auf Anhieb mit einem langlebigen Etikett zu versehen.
Referat Nr. 157 |
4,428 Wörter (
ca. 11.1 Seiten ) |
12 Quellen |
2007
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Inhaltsangabe
Jeder Schüler wird in seiner Schullaufbahn mit Beurteilungen konfrontiert, sei es in Form von Wortgutachten oder Noten. Je nachdem ob die Urteile positiv oder negativ ausfallen, kann sich seine Zukunft gestalten, denn in unserer Leistungsgesellschaft sind wir abhängig von unserem Können, das sich angeblich in der Benotung widerspiegelt. Die verschiedenen Lehrerurteile haben also die verschiedensten Folgen für einen Schüler:
Durch die Benotung werden die Schüler für bestimmte Bildungseinrichtungen selektiert, wodurch sich für manche die Lebenschancen bezüglich ihrer beruflichen oder sozialen Position in der Gesellschaft reduzieren.
Sowohl die soziale Beziehung des Lehrers mit seinem Schüler als auch die Interaktion des Schülers mit seinen Mitschülern wird durch das Lehrerurteil beeinflußt.
Ein "guter" Schüler bekommt schnell den Ruf als besonders begabt und motiviert, während hingegen ein "schlechter" Schüler das Etikett "leistungsschwach und unmotiviert" hat. Zu guter Letzt hängt auch die Persönlichkeitsentwicklung des Schülers von seiner Beurteilung durch andere ab.
Aufgrund ihrer offensichtlich tragenden Rolle sollten Beurteilungen möglichst gerecht und objektiv sein. Welche Probleme sich dabei ergeben, soll im folgenden erörtert werden.
1. Vorbemerkung
2. Definitionen
3. Funktionen der Leistungsbeurteilung
4. Theoretische Grundlagen der Beurteilung
5. Verfahren schulischer Leistungsbeurteilung
6. Mängel, Fehler und Verzerrungsfaktoren der Notengebung
7. Subjektive Störfaktoren
8. Zensurenproblematik
9. Pädagogische Konsequenzen für die Leistungsbeurteilung nach Schromm
10. Schlussgedanke
Textauszug
Leistungsbeurteilung ist streng schülerbezogen und eine primär pädagogische Maßnahme, das heißt, die Schüler werden im Gespräch bzw. durch schriftliche Hinweise auf positive bzw. negative Leistungen aufmerksam gemacht. Außerdem wird nach Ursachen der Fehlleistung geforscht und Anweisung für gezielte Verbesserung gegeben.
• Leistungen werden in einem ersten Schritt ermittelt;
• in einem zweiten Schritt können sie dann beurteilt werden;
• Für die Beurteilung von Leistungen sind Vergleichsmaßstäbe notwendig.
• Drei mögliche Bezugsnormen: Soziale, sachliche und individuelle Bezugsnorm.
2.3 Leistungsbewertung ( Benotung )
Die Leistungsbewertung erfolgt durch die Einordnung der durch Leistungsmessung ermittelten Leistung in die vorgegebene Notenskala.
Dabei gilt:
• nur Gelerntes kann benotet werden;
• nicht die Benotung, sondern die Leistungsbeurteilung ist für die Leistungsentwicklung des Schülers wichtiger (Benotungen sollen aus pädagogischen Überlegungen auf eine überschaubare Anzahl begrenzt bleiben);
• Benotung von der Leistung muß von objektiven, kriterienbezogenen Normen ausgehen, die sich auf die Lernziele bzw. die gestellte Aufgabe beziehen und schon bei der Planung des Unterrichts bzw. der Lernzielkontrolle festgelegt werden.
3 Funktionen der Leistungsbeurteilung (nach SCHRÖDER)
3.1 Motivationsfunktion
Erwartung
Die Erteilung von Zensuren wird häufig damit begründet, daß der Ss schon allein durch den Umstand, daß seine Leistung benotet wird, motiviert ist, seine Leistung zu verbessern. Die Begründung der Zensur erfolgt also durch eine angenommene Steigerung der Leistungsbereitschaft, Verbesserung der Aufmerksamkeit und Erhöhung der Anstrengung;
Kritik
• Gegenteilige Wirkung bei Leistungsschwachen Ss -> Leistungsdruck, Angst;
• Gefahr den Leistungsanreiz auf die Vergabe von Zensuren zu beschränken
-> Motivverschiebung: Ein Kind, daß natürlicherweise etwas wissen und können will, wird ein von außen gesteuerter Ss, der mit der Notenpeitsche zur Leistung angetrieben werden soll.
=>Leistungsverbesserung nicht durch Notendruck anregen, sondern durch vermehrte Fördermaßnahmen (IPFLING)
Tags:schulische Leistungsbeurteilung, Zensuren, Notengebung, Validität, Reliabilität